Allgemeine Geschäftsbedingungen im Klöppelnetz
Für eine sinnvolle Durchführung der Lehrgänge im Klöppelnetz
sind die nachfolgenden Punkte einzuhalten.
1. Verpflichtungen der Leitung
a) Zusendung der vereinbarten Lektionen
b) Anlegen eines Ordners pro Teilnehmer zur geordneten Begleitung
c) Einhaltung der Korrespondenz
d) Erfüllung des Lehrauftrags
2. Verpflichtungen der Lehrgangsteilnehmer
2.1. Zahlung der Lehrgangs-Gebühr, Anmeldegebühr und Porto
Die Zahlung erfolgt stets vor dem Zusenden der Unterrichtsmedien
(detaillierte Regelungen zu den einzelnen Lehrgängen)
2.2. kontinuierliche Mitarbeit
Grundsätzlich ist eine kontinuierliche Mitarbeit wünschenswert. Jeder Teilnehmer kann hier aber sein Tempo selber bestimmen. Wenn wegen Urlaub, Krankheit oder anderer widriger Umstände eine Unterbrechung von mehr als einem Monat vorgenommen werden muss, sollte umgehend das Klöppelnetz informiert werden.
2.2.1. Das Klöppelnetz setzt einen Zeitrahmen fest, der sehr großzügig bemessen ist. Sie erhalten für 5 Lektionen ein halbes Jahr Zeit für die Ausarbeitung. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, dann halten Sie Rücksprache mit der Lehrgangsleitung. Sollten Sie den Lehrgang länger als ein Jahr überziehen, wird eine Verwaltungsgebühr von 50,- Euro erhoben.
2.2.2. Bei Erkrankung oder anderen Hindernissen sollte einmal im Monat eine kurze Rückmeldung erfolgen.
2.2.3. Unterbrechungen in dem vorgegebenen Zeitrahmen können häufiger vorgenommen werden – dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Lehrstoffmenge oder auf die Lehrgangs-Gebühr. So ist dieser Lehrgang auch für Personen mit häufigeren Arbeitspausen gut geeignet.
3. Kündigung
3.1. Kündigung der Teilnehmer
Lehrgangs-Teilnehmer können jederzeit den angefangenen Lehrgang abbrechen und erhalten die Gebühr für die bereits gezahlten aber noch nicht zugesandten Unterlagen erstattet. Die Kündigung erfolgt schriftlich.
3.2. Kündigung durch die Lehrgangsleitung
Wenn eine Unterbrechung des Lehrgangs von mehr als 3 Monaten vorliegt, in der sich der Teilnehmer nicht gemeldet und dies auch nicht nachträglich begründet hat, wird der Lehrgang umgehend abgebrochen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Erstattung der Lehrgangs-Gebühr.